Förderverein zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft der Südlichen Weinstraße e. V.: Vorstandsmitglieder gewählt und Förderprojekte beschlossen – neue Mitglieder im Förderverein herzlich willkommen


In der Vorstandssitzung unter Vorsitz von Landrat Dietmar Seefeldt beschloss der Vorstand fünf Naturschutzprojekte mit insgesamt 12.500 Euro zu fördern. Es handelt sich dabei um finanzielle Zuwendungen für den Erwerb eines Mulchgerätes, eines Weinbergschleppers einer Weinbergfräse, und eines Allmähers für die Pflege vereinseigener Wiesen, sowie um Zuschüsse für Offenhaltungsmaßnahmen, Baumpflanzungen und verschiedene Maßnahmen zur Förderung von geschützten Tierarten. Unter den Antragstellern waren der Heimatverein Dernbach, der Naturschutzverband Südpfalz (NVS), der Naturschutzverband (NABU) als Ortsgruppe Landau-Land und der Pfälzerwald-Verein Roschbach.

Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass Förderanträge für Maßnahmen in den Gemeinden möglichst frühzeitig, spätestens bis Anfang Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden sollten.

Landrat Dietmar Seefeldt appelliert an die Bürger und Bürgerinnen: „Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich zu engagieren. Unterstützen Sie die Erhaltung und die Pflege von Natur und Landschaft. Auch kleine Ortsgemeinden wie Dernbach profitieren von der Vorbildwirkung ihrer vielfältigen Aktivitäten und dem ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger.“ Mit einem finanziellen Beitrag in Höhe von 12,50 Euro jährlich können Bürgerinnen und Bürger Mitglied im Förderverein werden und den Erhalt und die Pflege von Natur und Landschaft an der Südlichen Weinstraße unterstützen.

Nähere Informationen zum Verein sind bei der Geschäftsführung telefonisch unter 06341/940230 oder -231 oder per E-Mail unter ruediger.schickel@suedliche-weinstrasse.de bzw. richard.duemmler@suedliche-weinstrasse.de erhältlich.

Hintergrund
Der Vorstand des Fördervereins zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft der Südlichen Weinstraße e. V. besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, vier vom Kreistag gewählten Personen und vier von der Mitgliederversammlung gewählten Personen.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Auf dem richtigen Weg.