Landesweit war die Wahl der Mitglieder für den Beirat für Migration und Integration am 27. Oktober 2019 vorgesehen. Da im Landkreis Südliche Weinstraße nicht genügend Wahlvorschläge eingereicht wurden, fand die Wahl nicht statt. In solchen Fällen soll nach den Regelungen der Landkreisordnung ein Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund eingerichtet werden. Laut Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über den Beirat für Migration und Integration besteht der Beirat aus 6 Mitgliedern und Stellvertretern, mindestens die Hälfte soll Mitglied des Kreistags sein.
Aufgaben des Beirates für Migration und Integration sind unter anderem die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Unterstützung des kommunalen Integrationsprozesses und die Förderung der kommunalen Integrationspolitik. Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten und gegenüber den Organen des Landkreises vertreten.