Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab


In Rheinland-Pfalz gilt: Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Tageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch richtet sich vorrangig an Kindertagesstätten. Ist am jeweiligen Wohnort des Kindes oder in zumutbarer Entfernung kein freier Kitaplatz vorhanden, kann das Kind in der Kindertagespflege betreut werden. Die Förderung der Kindertagespflege ist laut dem Sozialgesetzbuch eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe, die den Kindertagespflegepersonen unter anderem eine Geldleistung gewährt. Diese war im Kreis SÜW zuletzt zum 1. Januar 2019 erhöht worden. Wie hoch die Geldleistung für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist, kann jede Kommune selbst entscheiden. Im Landkreis ist der Betrag abhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Stunden, die ein Kind betreut wird.

Ab Januar zehn Prozent mehr
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Betrag um zehn Prozent erhöht. Darüber hinaus wird er dynamisiert. Bedeutet: Die Geldleistung wird künftig jährlich zum jeweils 1. April entsprechend der Entwicklung im „Verbraucherindex für Deutschland“ angeglichen, womit sich die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten auch auf die Geldleistungen auswirken wird. Die Mehrkosten für den Landkreis liegen ab dem kommenden Jahr bei 110.000 Euro zuzüglich der ab 2024 erfolgenden Erhöhungen gemäß dem Verbraucherindex. „Die Tagespflegepersonen leisten gerade in dieser Zeit einen wertvollen und wichtigen Beitrag bei der Betreuung von Kindern. Daher war es uns wichtig, dem Kreistag vorzuschlagen, dass sich die Geldleistung für Tagespflegepersonen an den realen Kostenentwicklungen orientieren soll, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten“, sagt der fürs Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern. Dass der Kreistag einhellig zugestimmt habe, sei für die Verantwortlichen des Jugendamts sowie für die Tagespflegepersonen gleichermaßen ein wichtiges Signal.

Eltern, die im Landkreis Tagespflege in Anspruch nehmen, tun dies meist für ihr Kind unter zwei Jahren – oder um ihr (älteres) Kind während Rand- und Urlaubszeiten betreut zu wissen. Aber auch aus einem anderen Grund, wie Kreisjugendamtsleiterin Hannelore Schlageter erklärt: „Durch das neue Kita-Gesetz befinden wir uns aktuell in einer Übergangsphase: Dort, wo Kita-Plätze noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, kann die Tagespflege eine alternative Möglichkeit zur Betreuung der Kinder sein. “

Auf dem richtigen Weg.