Aufschrift "#immerda" auf einem Fahrzeug des des Katastrophenschutzes.

Brandschutz

Brandschutz

Unter „Brandschutz“ ist der klassische vorbeugende und abwehrende Brandschutz zu verstehen. Dies beinhaltet alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen einschließlich der Unterhaltung von Feuerwehren gegen Brand- und Explosionsgefahren.
Im LBKG sind alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen geregelt, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen vor Brand und anderen Gefahren dienen. Verantwortlich für die Aufstellung und Ausstattung der Feuerwehren sind die Verbandsgemeinden.
Im Landkreis Südliche Weinstraße sind in insgesamt 72 freiwilligen Feuerwehren und zwei Werkfeuerwehren rund 2.000 Feuerwehrangehörige ehrenamtlich tätig, die jährlich etwa 200 Brand- und 440 Hilfeleistungseinsätze zu bewältigen haben.

Der Landkreis unterstützt die Feuerwehren beim überörtlichen Brandschutz, z.B. durch Sonderkomponenten oder Sonderlöschfahrzeuge, ist verantwortlich für die Kreisausbildung und stellt überörtliche Alarm- und Einsatzpläne auf.

Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI)

Gemäß § 5 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes bestellen die Landkreise einen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur.
Seit Oktober 2017 wird die Funktion des BKI im Landkreis Südliche Weinstraße hauptamtlich ausgeübt. 
Gemeinsam mit seinen zwei ehrenamtliche Stellvertreter, die alle zehn Jahre aus den Reihen der Feuerwehren im Landkreis gewählt werden, übernimmt der BKI unter Anderem folgende Aufgaben: 

  • Einsatzleitung als Beauftragter des Landrats in den Alarmstufen 4 und 5 
  • Beratung und Unterstützung von Landrat, Verbandsgemeinden und Wehrleitern im Bereich Brand- und Katastrophenschutz
  • Aufstellung und Fortschreibung eines Katastrophenschutzbedarfsplans sowie Konzepten für besondere Lagen
  • Verantwortlich für die Alarm- und Einsatzplanung
  • Verantwortlich für die zivile Sicherheitsvorsorge und die zivil-militärische Zusammenarbeit
  • Verantwortlich für die Personal- und Fachaufsicht der Feuerwehren


Kreisjugendfeuerwehr und Kreiskinderfeuerwehr

Die Jugend- und Kinderfeuerwehren sind die Nachwuchsorganisation der Freiwilligen Feuerwehren.
Sie ist so angelegt, dass den Kindern und Jugendlichen Werte wie Fairness, Toleranz, Gemeinschaftssinn und Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Nächsten vermittelt werden. Neben der theoretischen und praktischen Feuerwehrausbildung bieten die Jugendfeuerwehren deshalb auch wertvolle Jugendarbeit vor Ort.

Im Landkreis Südliche Weinstraße gibt es zur Zeit in 48 Ortswehren eine Jugendfeuerwehr und in 24 Ortswehren mittlerweile auch eine Kinderfeuerwehr, auch Bambini-Feuerwehr genannt. Sie umfasst derzeit 560 Kinder und Jugendliche. 
Die Jugendarbeit auf Kreisebene wird vom Kreisjugendfeuerwehrwart und seinen Stellvertretern im Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechungen der Jugendfeuerwehrwarte und -betreuer organisiert.

Alle zwei Jahre findet die "Queichtal Challenge" statt, ein unter der Federführung der Kreisjugendwarte organisierter Spaßwettkampf für Jugendgruppen der Feuerwehren und Hilfsorganisationen in der Südpfalz. 


Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Aspekte des Brandschutzes, die sich damit beschäftigen, das Entstehen, die Ausbreitung sowie die Auswirkungen eines Brandes zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Eingeteilt wird der vorbeugende Brandschutz wird in drei Kategorien: den baulichen Brandschutz, den organisatorischen Brandschutz und den anlagetechnischen Brandschutz. 

Auch bei Veranstaltungen (in oder außerhalb baulicher Anlagen) ist der vorbeugende Brandschutz von großer Bedeutung, um für die Gäste und Besucher einen sicheren Aufenthalt bei der Veranstaltung zu gewährleisten. 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist bei der Kreisverwaltung die sogenannte Brandschutzdienststelle zuständig. Aufgaben dieser sind unter Anderem: 

  • Erstellung brandschutztechnische Stellungnahmen
  • Durchführung Gefahrenverhütungs- und Brandschutzschauen bei Anlagen besonderer Art und Nutzung
  • Beratung bei der Aufstellung von Brandschutzordnungen und internen Alarmplänen für Sonderobjekte
  • Beratung bei der Planung von Großveranstaltungen hinsichtlich Brandschutz
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen des Landkreises
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