Straßen im Landkreis SÜW werden erneuert – Kreisausschuss stimmt Start von Vergabeverfahren zu


Bauarbeiten bei und in Roschbach

Weil die K 54 von der Landesstraße (L) 516 bis zum Ortseingang Roschbachs sowie die Ortsdurchfahrt von Roschbach bis zur Bushaltestelle und Pflasterfläche in schlechtem Zustand ist, soll diese rund ein Kilometer lange Strecke möglichst noch in diesem Jahr im Bestand ausgebaut werden. Die Kosten sind mit 730.000 Euro veranschlagt. Es ist eine Förderung von mindestens 438.000 Euro zu erwarten; ein Förderantrag muss noch gestellt werden.

Durchlassbauwerk bei Oberschlettenbach wird saniert

Auf der Kreisstraße 9 bei Oberschlettenbach befindet sich im Einmündungsbereich zur L 490 ein beschädigtes Durchlassbauwerk, das saniert werden muss. Darüber hinaus soll die Straße auf einer Strecke von rund 200 Metern erneuert werden. Insgesamt wird mit Kosten in Höhe von rund 450.000 Euro gerechnet, die zu 60 Prozent (mindestens 270.000 Euro) gefördert werden; ein Förderantrag wird gestellt. Zudem ist geplant, die Fahrbahndecke zu sanieren. Diese Kosten in Höhe von rund 40.000 Euro sind nicht förderfähig.

Bevor die Arbeiten starten können, ist jedoch laut dem LBM noch eine Abstufung der Kreisstraße zur Gemeindestraße notwendig. Grund: Die K 9 erfülle nicht die Anforderungen an eine Kreisstraße. In diesem Zusammenhang muss die Ortsgemeinde Oberschlettenbach mit dem LBM eine Abstufungsvereinbarung schließen – als Voraussetzung für eine letztmalige Förderung dieser Straße durch das Land.

Gemeinschaftsmaßnahme mit Stadt Neustadt

Auch die K 35, die nördlich von Böbingen und Gommersheim von der K 6 in Richtung Neustadt-Geinsheim führt, muss bis zur Landkreisgrenze wegen ihres schlechten Zustands auf rund 800 Metern erneuert werden. Der Bestandsausbau wird als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Neustadt realisiert, die den Bereich der anschließenden Stadtkreisstraße K 6 ausbauen wird. Auch diese Maßnahme ist förderfähig. Von den 200.000 Euro können 140.000 Euro gefördert werden, ein entsprechender Antrag ist zu stellen.

In allen drei Fällen hat der Kreisausschuss die Kreisverwaltung dazu ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbietenden den Zuschlag zu erteilen – einen genehmigten Haushaltsplan vorausgesetzt.

 

Auf dem richtigen Weg.