Luftaufnahme des Wertstoffwirtschaftszentrums Nord bei Edesheim.
Luftaufnahme des Wertstoffwirtschaftszentrums Süd bei Billigheim-Ingenheim.
Luftbild Deponie Heuchelheim-Klingen Foto: Florian Schmadel Fotografie

Wohin damit?

Wohin damit?

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  • Abfallsäcke:
    Bei Ihrer Verbandsgemeinde und bei der Geschäftsstelle des Vereins Südliche Weinstraße e.V. im Kreishaus können Sie solche Säcke gegen eine Gebühr kaufen: Restmüllsäcke kosten 4,40 Euro pro Stück, Grünabfallsäcke 1,60 Euro und Windelsäcke 2,20 Euro. Mit der Gebühr ist auch die Abfuhr und Entsorgung bezahlt. Bitte bedenken Sie, dass die Abfallsäcke dabei helfen, gelegentliche Übermengen zu entsorgen. Sie sind kein Ersatz für Mülltonnen.


  • Altglas:
    In allen Gemeinden im Kreis wird Flaschen- und Behälterglas in Containern gesammelt. Über die genauen Standplätze geben wir Ihnen gerne Auskunft. Fensterglas, Autoscheiben oder Spiegel machen schon in kleinen Mengen das Altglas für die Wiederverwertung unbrauchbar. Diese Glasmaterialien nehmen unsere Wertstoffwirtschaftszentren separat an. Auch  Porzellangeschirr und Steingutflaschen gehören nicht in den Altglascontainer, sondern in die Restmülltonne. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und entsorgen Sie Ihr Altglas nur tagsüber. Vielen Dank.
    Eine Auflistung zu den Standorten der Altglascontainer finden Sie unter Wertstoffarten - Glascontainer


  • Altöl:
    Der Handel ist verpflichtet, Altöl in der gleichen Menge zurückzunehmen, in der vorher Frischöl verkauft wurde. In Ausnahmefällen nehmen die Wertstoffwirtschaftszentren kleinere Mengen Altöl gegen eine Gebühr an. Bitte vermischen Sie auf keinen Fall das Öl mit anderen Flüssigkeiten wie zum Beispiel Bremsflüssigkeit.


  • Asbest:
    Asbestprodukte, bei denen die Fasern nur schwach gebunden sind, wie zum Beispiel Leichtbauplatten oder Wärmedämmungen aus Elektro-Speicherheizgeräten, dürfen nur durch fachkundige Unternehmen entsorgt werden.
    Ob ein Elektro-Speicherheizgerät asbesthaltige Bauteile enthält, können Sie beim jeweiligen Gerätehersteller oder bei der Pfalzwerke AG erfragen.
    Stark gebundene Asbestzementabfälle in fester Form wie zum Beispiel Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Wasserrohre und Blumenkästen müssen fachgerecht verpackt und entsorgt werden.
    Informationen erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion SÜD, Telefon 06321/99-0.

 

  • Autoreifen:
    Altreifen nimmt der Fachhandel zurück oder die beiden WertstoffWirtschaftszentren gegen eine Gebühr. 


  • Autowracks:
    Sie dürfen nur in dafür zugelassenen und speziell ausgerüsteten Verwertungsanlagen gelagert und verarbeitet werden. 


  • Batterien:
    Trockenzellen, Knopfzellen, Akkumulatoren und Autostarterbatterien müssen vom Handel zurückgenommen werden. In kleinen Mengen nimmt sie auch die Problemabfallsammlung an. 


  • Bauholz:
    Sie können Balken, Holzverkleidungen und Abbruchholz bei den WertstoffWirtschaftszentren gegen eine Gebühr direkt anliefern. 


  • Bauschutt:
    Unbelastet und vorsortiert kann er gegen Gebühr bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.
    Zum reinen Bauschutt gehören: Betonbruch, Ziegelsteine, Natursteine, Pflastersteine, Gehweg- und Terassenplatten, Beton kleiner 60 cm Kantenlänge, feiner Mörtel oder Putzreste. Diese Materialien dürfen nicht vermischt sein mit Holz, Folien, Metallen, Dämmstoffen, Zementsäcken oder anderen Baustellenabfällen. Verunreinigter Bauschutt kann bei den WertstoffWirtschaftszentren nicht angenommen werden.
    Porenbeton wie Gas- und Porenbetonsteine, Ytong, Leichtbaustoffe aus Stein oder Gips und Bimssteine gehören nicht zum Bauschutt. Sie müssen getrennt angeliefert werden.
    Keramischer Bauschutt muss auch getrennt angeliefert werden. Hierzu zählt Keramik, Waschbecken, Toiletten, Fliesen aus Keramik.
    Bitte denken Sie daran und sortieren Sie Ihren Bauschutt bereits auf der Baustelle.


  • Bildschirme und Fernseher:
    Sie werden beim Sperrmüll auf Abruf mitgenommen oder können bei den WertstoffWirtschaftszentren angeliefert werden.


  • Bitumenplatten:
    Sie können bei den WertstoffWirtschaftszentren gegen Gebühr angeliefert werden. 




  • Brillen:
    Es gibt Optikerfachgeschäfte, die alte Brillen sammeln und sie dorthin weiterleiten, wo sie dringend gebraucht werden. Fragen Sie Ihren Optiker. 




  • CD, DVD:
    Alte, defekte oder nicht mehr benötigte CDs und DVDs können bei den WertstoffWirtschaftszentren kostenlos abgegeben werden. Jedoch müssen diese Scheiben sauber und frei von Aufklebern sein, damit sie weiter verarbeitet werden können.



  • Computer:
    Sie werden beim Sperrmüll auf Abruf mitgenommen oder können bei den WertstoffWirtschaftszentren angeliefert werden.






  • Dachpappe:
    Sie wird gegen Gebühr an den WertstoffWirtschaftszentren angenommen oder kann bei privaten Entsorgern angeliefert werden.



  • Dämmstoffe:  Mineralfasern



  • Druckerpatronen:
    Sie können bei den WertstoffWirtschaftszentren kostenlos abgegeben werden.



 

  • Elektro-Radiatoren:
    Sie werden bei der Sperrmüll-Abfuhr mitgenommen oder können bei den WertstoffWirtschaftszentren angeliefert werden. 



  • Elektrogeräte:
    Sie werden kostenlos im Rahmen der Sperrmüll-Abfuhr auf Abruf mitgenommen oder können bei den Wertstoff-Wirtschaftszentren kostenlos angeliefert werden. Dazu gehören Elektroherde, Waschmaschinen, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Eierkocher, Elektrokabel, Elektromotoren, Haartrockner, Kaffeemaschinen, Küchenmaschinen, Mikrowellengeräte, Mixer, Radio- und Stereoanlagen, elektr. Schreibmaschinen, Sonnenbänke ohne Leuchtstoffröhren, Staubsauger, Toaster und Wasserkocher. Lose in den Geräten eingebaute Batterien oder Akkus sind der separaten Altbatterieerfassung zuzuführen. Fest eingebaute Energiespeicher können in den Geräten verbleiben.



  • Elektro-Speicherheizgerät:  Asbest



  • Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren:
    Sie enthalten umweltgefährdende Stoffe und können bei den WertstoffWirtschaftszentren kostenlos abgegeben werden. Auch einige Verkaufsstellen im Landkreis nehmen diese Lampen und Röhren entgegen. Weitere Informationen und eine Sammelstellenliste können Sie unter folgendem Link erhalten:
    http://www.lightcycle.de/profis/sammelstellen.html



  • Erdaushub:
    Für die Entsorgung von Erdaushub informieren Sie sich bitte bei privaten Verwerterfirmen.





  • Farben:
    In flüssiger oder pastöser Form gehören sie zum Problemabfall. Ausgehärtete Farben können Sie in die Restmülltonne geben. Leere Farbbehälter kommen in den Wertstoffsack. 



  • Fenster und Fensterläden:
    In geringen Mengen können sie bei den WertstoffWirtschaftszentren gegen Gebühr angeliefert werden. Das gilt für Altfenster incl. Holz- PVC- oder Metallrahmen. Bitte auf keinen Fall Fensterglas in den Altglascontainer für Flaschen geben. 



  • Fernseher und Bildschirme:
    Sie werden beim Sperrmüll auf Abruf mitgenommen oder können bei den WertstoffWirtschaftszentren angeliefert werden.



  • Fette und Öle:
    Verbrauchtes hartes Frittierfett können Sie in kleinen Mengen zum Restmüll geben. Größere Mengen können bei der Fa. Huhn GmbH, Tel.  06784-2432 zur Abholung angemeldet werden. Speiseöl sollten Sie in einen verschließbaren Behälter füllen und bei der Problemabfallsammlung abgeben. 







 

  • Glühbirnen:
    Sie können genauso wie Auto- und Fotolampen in die Restmülltonne. 



  • Grünabfälle:
    Die WertstoffWirtschaftszentren nehmen sie entgegen. Bitte beachten Sie, dass angelieferte Äste und Stämme nicht länger als 2 m und nicht dicker als 10 cm im Durchmesser sein dürfen. Wurzelstöcke und stärkere Äste können gegen Gebühr angenommen werden. Weitere Infos zu Grünabfällen


  • Handys:
    Sie können bei den WertstoffWirtschaftszentren kostenlos abgegeben werden. Batterien oder Akkus aus den Geräten sind der separaten Altbatterieerfassung zuzuführen. Fest eingebaute Energiespeicher können in den Geräten verbleiben.

  • Holzdecken, Laminat, Parkett:
    Sie können diese gegen eine Gebühr bei den WertstoffWirtschaftszentren anliefern.


  • Holzspäne:
    Sie gehören nicht in den Biomüll oder zum Sperrmüll-Holz, sondern werden von den WertstoffWirtschaftszentren gegen eine Gebühr angenommen. 




  • Kleider und Schuhe:
    Sie werden von karitativen Organisationen und privaten Unternehmen eingesammelt. In fast jeder Gemeinde gibt es Container, die Altkleider und Schuhe gebündelt aufnehmen. Die Sachen sollten noch in Ordnung sein und sauber. Unbrauchbares geben Sie in die Restmülltonne. 


  • Kleintierstreu, Kaninchenstreu:
    Sie gehören nicht in den Biomüll, sondern in kleinen Mengen in den Restmüll. Größere Mengen werden von den Wertstoff-Wirtschaftszentren gegen eine Gebühr angenommen.



  • Korken:
    Saubere Flaschenkorken aus Kork ohne Papierreste oder Verschlusskapsel können bei den WertstoffWirtschaftszentren abgegeben werden. Kunststoffkorken werden gegen Gebühr angenommen.


 

  • Kühlgeräte:
    Sie können kostenlos bei den WertstoffWirtschaftszentren angeliefert oder beim Sperrmüll auf Abruf angemeldet werden.



  • Kunststofffolien:
    Folien aus der Landwirtschaft nehmen die WertstoffWirtschaftszentren gebührenpflichtig an. Verpackungsfolien, Futtermittel-, Düngemittel-, Torf- und Trockenmittelsäcke gehören in den Wertstoffsack. 








  • Mineralfasern:
    Sie werden als Glas-, Stein- oder Schlackewolle zur Wärme- und Schallisolierung eingesetzt. Die heute handelsüblichen Mineralwollmatten mit RAL-Gütezeichen werden - im Gegensatz zu vor 1995 produzierten - nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft. Entsorgt werden können alle mineralfaserhaltigen Isolierungen aber nur durch spezielle Unternehmen. Dasselbe gilt für Styropor und Styrodur. Adressen erfahren Sie von uns auf Anfrage.



  • Möbelholz:
    Wird beim Sperrmüll-Holz mitgenommen oder kann kostenlos bei den WertstoffWirtschaftszentren abgegeben werden. Große Möbel wie Schränke müssen zerlegt oder zerschlagen angeliefert werden.



  • Ölfässer, Öltanks:
    Gereinigte und zerschnittene Behälter können Sie gegen Gebühr bei den WertstoffWirtschaftszentren anliefern. Verunreinigte Behältnisse werden nicht angenommen. Sie müssen zuvor von qualifizierten Fachbetrieben gereinigt werden. 


  • Pandemiebedingte Abfälle wie Corona-Selbsttests und Masken:
    Sowohl benutzte Masken als auch Schnelltests gehören in die Restmülltonne. Dort sollte alles zusammen (Proberöhrchen, Testflüssigkeit und Wattestäbchen) in Beutel oder Behälter verpackt hineingeben werden. Damit ist eine mögliche Ansteckungsgefahr auch dann äußerst minimal, sollten die Abfälle mal bei der Leerung auf der Straße landen oder bei der Umladung eine Kontaktmöglichkeit zu in diesem Bereich arbeitenden Menschen bestehen.


  • Polstermöbel:
    Wird beim Sperrmüll-Rest mitgenommen oder kann gegen eine Gebühr bei den WertstoffWirtschaftszentren angeliefert werden.


  • Rindenmulch:
    Es gehört nicht in den Biomüll, sondern wird von den WertstoffWirtschaftszentren gegen eine Gebühr angenommen.


  • Rollläden:
    Die WertstoffWirtschaftszentren nehmen sie gegen eine Gebühr an.

  • Sägemehl:
    Es gehört nicht in den Biomüll oder zum Sperrmüll-Holz, sondern werden von den WertstoffWirtschaftszentren gegen
    eine Gebühr angenommen.




  • Spritzen:
    Kleinere Mengen können Sie in einem stichfesten und bruchsicheren Kunststoffbehälter mit Deckel sammeln und über die Restmülltonne entsorgen. 




 

  • Teppiche und Teppichböden:
    Sie werden beim Sperrmüll mitgenommen. Gegen eine Gebühr können sie bei den WertstoffWirtschaftszentren angeliefert werden. 




  • Tierkadaver:
    Sie müssen gesondert entsorgt werden und dürfen auf keinen Fall zum Biomüll. Weitere Informationen erhalten Sie vom Veterinäramt der Kreisverwaltung, Telefon 06341 940-369. 






  • Transportverpackungen:
    Dazu zählen auch Paletten, Obst- und Weinkisten. Sie müssen grundsätzlich vom Hersteller, Vertreiber oder Spediteur zurückgenommen werden.  




  • Türen:
    Sie gehören nicht zum Sperrmüll. Gegen eine Gebühr können sie bei den WertstoffWirtschaftszentren angeliefert werden. 




  • Wasser- oder Weintanks:
    Sie gehören nicht zum Sperrmüll. Gegen eine Gebühr können sie in zerkleinertem Ausmaß bei den Wertstoff-Wirtschaftszentren angeliefert werden.






  • Windeln:
    Sie gehören in die Restmülltonne. Für gelegentlich anfallende Übermengen gibt es einen speziellen Windelsack > Abfallsäcke




  • Wurzelstöcke: Können gegen Gebühr bei den WertstoffWirtschaftszentren abgegeben werden.
Auf dem richtigen Weg.