Einbürgerungsbehörde
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Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Zuständigkeiten
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen