Schulbuchausleihe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

    Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

  • Teaser

    Sie können für Ihr schulpflichtiges Kind Schulbücher für den Schulbesuch ausleihen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Für die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist kein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Bestellung findet grundsätzlich in einem festgelegten Anmeldezeitraum, welcher über die Schule bekannt gegeben wird, über das Elternportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz statt. Falls Eltern keinen Internetzugang haben, können Sie sich an das Sekretariat der Schule oder direkt an den Schulträger wenden und erhalten Unterstützung bei der Bestellung.

    Internetseiten der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz 

  • Voraussetzungen

    Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher, die bis zu drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden, gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Um an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen zu können, müssen Sie im Elternportal ein Benutzerkonto anlegen.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Ausleihe gegen Gebühr haben, an den zuständigen Schulträger. Bei weiterführenden Schulen ist dies die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, bei Grundschulen die jeweilige Verbandsgemeinde. Bei Privatschulen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Auf dem richtigen Weg.