Fachschule Pflege (BBS) aufnehmen
Leistungsbeschreibung
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann wird in Vollzeit- oder Teilzeit durchgeführt und dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit 4 Jahre. Sie nehmen am theoretischen und praktischen Unterricht an einer Berufsfachschule teil, praktisch werden Sie in einer Einrichtung, mit der Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, ausgebildet (Träger der praktischen Ausbildung). Das können Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, oder ambulante Pflegedienste sein. Die praktische Ausbildung starten Sie mit einem Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung, danach folgen Pflichteinsätze in unterschiedlichen Bereichen, in denen Menschen aller Altersgruppen gepflegt werden.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. März jeden Jahres direkt bei der berufsbildenden Schule (staatliche Pflegeschule) Ihrer Wahl oder auch bei einer Pflegeschule als Bildungseinrichtung eigener Art oder auch bei einer Pflegeschule amn Krankenhaus. Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage der Schule.
Voraussetzungen
In die Berufsfachschule Pflege kann aufgenommen werden, wer
- den qualifizierten Sekundarabschluss I oder
- die erfolgreich abgeschlossene, mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung
- die Berufsreife zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen mind. zweijährigen Berufsausbildung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zeugnis über den qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife), ggf. auch Halbjahreszeugnis des 10. Schuljahres
- Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Assistenz- bzw. Helferausbildung
- Zeugnis über die Berufsreife zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen mind. zweijährigen Berufsausbildung
Welche Gebühren fallen an?
Der Besuch der Berufsfachschule Pflege an öffentlichen berufsbildenden Schulen ist kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihre Anmeldung sollte am besten vor dem 1. März eines Jahres erfolgen, ggf. nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Eine spätere Anmeldung ist möglich, falls die Schule noch freie Plätze hat.
Rechtsgrundlage
Ausführungsverordnung zum Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (AVAGPflBG)