Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeGrundsicherung Orientierungswerte aus dem schlüssigen Konzept - Stand 05.2023.pdf
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeGrundsicherung wird ab dem ersten des Monats gewährt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeWas sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.