Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

    • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

    Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

    Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

    • Regelbedarf
    • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
    • eventuelle Mehrbedarfe
    • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
    • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

    Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Grundsicherung Orientierungswerte aus dem schlüssigen Konzept - Stand 05.2023.pdf

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Grundsicherung wird ab dem ersten des Monats gewährt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Sozialgesetzbuch XII (Viertes Kapitel)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

    • vermeiden,
    • beseitigen,
    • verkürzen oder
    • vermindern können.

    Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

    • Rente
    • Wohngeld
    • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Sachbearbeitung:

Nachname beginnt mit:

Frau Frey A - Erk
Frau Knoblauch Erl - Jh
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