Bauvoranfrage stellen
Leistungsbeschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeHinweis – Digitaler Bauantrag Bei dem Bürgerservice zur digitalen Antragstellung eines Bauantrags (digitaler Bauantrag) kommt es aktuell zu technischen Problemen. Wir bitten Sie daher darum, Ihren Antrag in Papierform bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen, um zeitliche Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung des Problems und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 72 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 56 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 63 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 66 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (BauO)
- § 69 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeAnträge / Formulare