Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Rechtsgrundlage
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Anträge / Formulare