Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

  • Rechtsgrundlage

    49 Abs 3 Satz 2 WHG

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

Auf dem richtigen Weg.