Landesblindengeld


An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

Sachbearbeitung:

Nachname beginnt mit:

Frau Reinheimer

A – Z







Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Auf dem richtigen Weg.