Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Leistungsbeschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeDie Führerscheinstelle der Kreisverwaltung SÜW ist nur für die Einwohner des Landkreises SÜW zuständig. Sollten Sie in der Stadt Landau wohnen, müssen Sie sich an die Stadtverwaltung Landau wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeDas Passbild darf nicht älter sein als zwei Jahre.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeDie Gebühr für die Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E beträgt 41,80€.
Zusätzliche Kosten von 6,32€ können bei einem Direktversand bestehen.
Weiter können auch 10,20€ für eine vorläufige Fahrtberechtigung erhoben werden.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen