Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
Leistungsbeschreibung
Ist Ihre Unternehmenskarte verloren gegangen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Bei Antragstellung müssen Sie der zuständigen Stelle eine schriftliche Erklärung über den Verlust vorlegen. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle zudem eine eidesstattliche Versicherung einfordern, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgegeben werden kann.
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Unternehmenskarte.
Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der zuständigen Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeDie Führerscheinstelle der Kreisverwaltung ist nur für die Einwohner des Landkreises zuständig. Sollten Sie in der Stadt wohnen, müssen Sie sich an die Stadtverwaltung wenden.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Verlust
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
- schriftliche Erklärung über den Verlust
- auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeDie Gebühr für die Unternehmenskarte beträgt 47,00€.
Zusätzliche Kosten von 3,00€ können bei einem Direktversand bestehen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bei Verlust der Unternehmenskarte ist unverzüglich die antragsbearbeitende Stelle, welche die Karte erteilt, zu informieren.