Erwerb einer Waffe anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

  • Voraussetzungen

    • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
    • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
    • Waffenbesitzkarte (WBK) ggf. mit Voreintrag
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Die Gebühren richten sich nach der "Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung" in der jeweils gültigen Fassung. 

  • Rechtsgrundlage

Auf dem richtigen Weg.