Kfz-Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland

  • Leistungsbeschreibung

    Sollten Sie sich ein Fahrzeug aus dem Ausland zugelegt haben, benötigen Sie außer den normalen Zulassungsunterlagen noch ein bis zwei weitere Dokumente. 

    Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch einen Termin zu buchen.

    Hier können Sie Ihren Termin buchen.


  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union:

    • COC-Dokument (Certificate of Conformity) im Original
    • Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es ein Neufahrzeug ist und, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde)
    • Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
    • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
    • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)


    Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union:

    • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
    • ausländische Kennzeichenschilder, sofern für das Fahrzeug keine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung vorliegt
    • Kaufvertrag oder Rechnung. War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis.
    • Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO oder COC-Dokument(Certificate of Confirmity) mit Hauptuntersuchungsbescheinigung (wenn Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
    • Einverständniserklärung, wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
    • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
    • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)


    Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:

    • COC-Dokument (Certificate of Confirmity) in Original
    • Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde)
    • Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
    • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
    • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)


    Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:

    • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
    • ausländische Kennzeichenschilder, sofern für das Fahrzeug keine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung vorliegt
    • Kaufvertrag oder Rechnung (war das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis)
    • Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO oder COC-Dokument (Certificate of Confirmity) mit Hauptuntersuchungsbescheinigung (wenn Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
    • Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
    • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
    • Vollmacht (Bei Beantragung durch Dritte)
  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen, verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

  • Anträge / Formulare

Auf dem richtigen Weg.