Kfz-Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(r)

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Hierfür teilt die Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen zu. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei. Bei einem Diebstahl von Kennzeichenschildern ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.


    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.

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  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • eventuell noch vorhandenes Kennzeichen
    • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
    • Bei Diebstahl der (des) Kennzeichen(s), eine Diebstahlsanzeige der Polizei. Bei Verlust der (des) Kennzeichen(s) eine Verlusterklärung durch den Fahrzeughalter
    • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen, verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

  • Anträge / Formulare


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