Kfz-Probekennzeichen für Händler, Hersteller, Werkstätten (rotes 06er)

  • Leistungsbeschreibung

    Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.

    Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:

    • Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit sowie Fahrten zur Verkaufsförderung
    • Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch       
      • amtlich anerkannte Sachverständige oder
      • eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
      • eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.

    Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

    Sie können es verwenden:

    • mehrfach,
    • aber nur für den eigenen Betrieb und
    • für die zulässigen Fahrten

    Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.

    Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".


    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.

    Hier können Sie Ihren Termin buchen.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
    • einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
    • einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Zuteilung eines roten Probekennzeichens
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Anträge / Formulare

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