Trinkwasser(allgemein)
Leistungsbeschreibung
Trinkwasser ist unser "Lebensmittel Nr. 1". Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich, rein und Appetit anregend sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und die Untersuchungsergebnisse der Wasserproben ohne Beanstandung sind. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Erfordernisse ist das Gesundheitsamt die zuständige Behörde.
Weiter Informationen zur Überwachung des Trinkwasser finden sie hier ; Informationen zur Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen hier
Verfahrensablauf
Die Kontrollen und Analysen werden vom Trinkwasserversorgungsunternehmen selbst durchgeführt bzw. von ihm beauftragt sowie vom Gesundheitsamt, welches für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung verantwortlich ist.
Die Trinkwasserproben werden regelmäßig in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen genommen, an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz und in ausgewählten öffentlichen Gebäuden.
Das Gesundheitsamt ist die zuständige Überwachungsbehörde und entscheidet im Einzelfall, wie bei Nichteinhalten eines Grenzwertes zu verfahren ist. Fachliche Unterstützung erhält es dabei vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)
Trinkwasserverordnung - TrinkwV
Trinkwasserinformationssystem
Unterstützende Institutionen
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Umweltbundesamt
Anträge / Formulare