Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).

    Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.

    Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
    Hinweis – Digitaler Bauantrag

    Bei dem Bürgerservice zur digitalen Antragstellung eines Bauantrags (digitaler Bauantrag) kommt es aktuell zu technischen Problemen. Wir bitten Sie daher darum, Ihren Antrag in Papierform bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen, um zeitliche Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden.

    Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung des Problems und bedanken uns für Ihr Verständnis.

  • Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in das Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

  • Voraussetzungen

    Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf in Textform gestellten Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden; diesem sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

Auf dem richtigen Weg.