Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Deren Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeHinweis – Digitaler Bauantrag Bei dem Bürgerservice zur digitalen Antragstellung eines Bauantrags (digitaler Bauantrag) kommt es aktuell zu technischen Problemen. Wir bitten Sie daher darum, Ihren Antrag in Papierform bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen, um zeitliche Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung des Problems und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Verfahrensablauf
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe (variabel): von 60,00 Euro bis zu 750,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung (4 Jahre) die Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
In Textform gestellter Antrag.