Umstrukturierungsanträge 2022: Antragsverfahren Teil 2 für Flächen, die 2022 gepflanzt werden sollen, startet im Januar


Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Auch ist eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche nicht mehr möglich. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.

Antragstellern, die widerrechtlich oder ohne Genehmigung angepflanzt haben, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert.
Die Verwendung von Gebrauchtmaterial oder die Weiternutzung der vorhandenen Unterstützungsvorrichtung ist nur bei der Maßnahme 52 bzw. 62 möglich.

Die Höhe der Beihilfe, die Mindestflächengrößen (durch die Kontrolle festgestellte Pflanzfläche), die Mindeszeilenbreiten sowie weitere Anforderungen bei den verschiedenen Maßnahmen, entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2022.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter wip.lwk-rlp.de elektronisch gestellt werden.

Auf der Homepage der Kreisverwaltung stehen unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php ebenfalls die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.

Da der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung SÜW weiterhin eingeschränkt ist, müssen die Anträge nicht persönlich abgegeben werden. Diese können gern per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg übermittelt werden.

Weitere Informationen und Auskünfte erteilt das Referat Landwirtschaft und Weinbau, Ansprechpartner ist Herr Schultz, der telefonisch unter 06341-940 371, per Fax an 06341-940 7 371 oder per E-Mail zu erreichen ist.

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