Meldung an die Tierseuchenkasse: Geflügelhaltung ab 2025 meldepflichtig


Verschiedene Tierarten unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse. Wer diese Tiere zum 1. Januar 2025 (Stichtag) besitzt, muss einen Meldebogen ausfüllen und an die Tierseuchenkasse senden. Bislang waren Halterinnen und Halter von Pferden, Eseln, Maultieren, Bienen- und Hummelvölkern betroffen. Neu kommen ab 2025 Hühner, Enten, Gänse, Puten und Laufvögel hinzu. Die Meldung dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse. Eine Meldung ist verpflichtend, auch wenn man keinen Meldebogen erhalten hat. 

Unabhängig von der jährlichen Meldung bei der Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist daraufhin, dass dies nicht die Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt. Tierhalterinnen und Tierhalter sind für beide Meldungen unabhängig voneinander selbst verantwortlich. 

Weitere Informationen, unter anderem zu Beitragshöhen, gibt es online auf www.tsk-rlp.de. Dort stehen auch entsprechende Formulare zum Download bereit.

Auf dem richtigen Weg.