Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden sollen. Folgende Maßnahmen können beantragt werden:
- Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 bis 26)
- Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 bis 36)
- Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 bis 46)
- Handarbeitsmauersteillagen: Maßnahme 51
- Querterrassierung: Maßnahme 53
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen im Jahr 2025 lauten:
- Maßnahmen 21, 31 und 41: 7500 Euro pro Hektar (Flachlagen)
- Maßnahmen 26, 36 und 46: 10.000 Euro pro Hektar (Flachlagen)
- Maßnahmen 22, 32 und 42: 19.000 Euro pro Hektar (Steillagen)
- Maßnahmen 24, 34 und 44: 21.000 Euro pro Hektar (Steilst- und Terrassenlagen)
- Maßnahmen 23, 33 und 43: 7500 Euro pro Hektar (extensive Anlagen)
- Maßnahmen 25, 35 und 45: 6000 Euro pro Hektar (Nutzung gebrauchtes Material)
- Maßnahme 51: 32.000 Euro pro Hektar (Handarbeitsmauersteillagen)
- Maßnahme 53: 24.000 Euro pro Hektar (Neuanlage von Querterrassen)
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragstellenden durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrags. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.
Für Antragstellende, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Webseite der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2025 die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Weitere Auskünfte gibt Thorsten Schultz, Referat Landwirtschaft und Weinbau: Telefon 06341 940-371, Fax 06341 940-7371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de