Ab sofort: Kfz-Zulassung auch für Landau online möglich – Fahrzeugscheine aus SÜW und Landau bequem in App speichern


Wie gehabt können alle Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle auch weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Anspruch genommen werden. Termine sind vorab unter www.suedliche-weinstrasse.de/termin zu buchen. 

Das muss bereitliegen

Für einen Online-Zulassungsvorgang werden die Teile I und II einer nach 2014 ausgestellten Zulassungsbescheinigung benötigt. Die Jahreszahl erkennt man in dem Feld, das freigerubbelt werden kann. Um sich zu identifizieren, ist sowohl eine BundID (zentrales Nutzerkonto des Bundes für digitale Verwaltungsleistungen) notwendig als auch die persönliche PIN des freigeschalteten Online-Personalausweises. Firmen benötigen ein ELSTER-Zertifikat. Wie bei der Zulassung vor Ort muss des Weiteren die eVB-Nummer der Versicherung sowie gegebenenfalls die PIN für ein vorab online reserviertes Wunschkennzeichen vorliegen. (Besonderheit: Für die Mitnahme eines Wunschkennzeichens mit zwei Buchstaben und einer Zahl muss das frühere Fahrzeug in jedem Fall online abgemeldet und das Kennzeichen online reserviert werden.) Für Online-Umschreibungen von außerhalb, Umschreibungen innerhalb der Zulassungsbezirke Südliche Weinstraße und Landau ohne Kennzeichenmitnahme und für Abmeldungen werden außerdem die Nummernschilder mit Landessiegel und einem QR-Code benötigt.

Das geht 

Aktuell können für Fahrzeuge, die seit 2014 erstzugelassen wurden, Stilllegungen/Abmeldungen, Neuzulassungen, Wiederzulassungen auf den gleichen Halter oder die gleiche Halterin, Umschreibung von außerhalb (ohne Halterwechsel) mit und ohne Kennzeichenmitnahme, Umschreibung von außerhalb (mit Halterwechsel) und/oder Kennzeichenmitnahme, Umschreibungen innerhalb der Zulassungsbezirke Südliche Weinstraße und Landau vorgenommen sowie Wunschkennzeichen reserviert werden. 

Das geht nicht

Fahrzeuge, die vor 2014 erstmals zugelassen wurden, sind nicht für die Online-Dienste geeignet. In diesen Fällen bitte wie bisher einen Termin vereinbaren und das Anliegen persönlich in der Zulassungsstelle erledigen oder von einem/einer Bevollmächtigten erledigen lassen. Auch wer Kurzzeitkennzeichen, Saison-, H- oder E-Kennzeichen braucht, Technikangaben, Adressdaten oder Namen, zum Beispiel nach Heirat, in den Zulassungspapieren ändern will, benötigt derzeit noch einen Vor-Ort-Termin. Dazu ist vorab eine Terminvereinbarung unter www.suedliche-weinstrasse.de/termin  notwendig. 

Mehr zur internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz „i-Kfz“, genannt, gibt es unter www.suedliche-weinstrasse.de/kfz. Informationen und Hilfestellungen zur vorab notwendigen Registrierung mittels BundID gibt es unter www.id.bund.de

Digitaler Fahrzeugschein

Aufgrund der neuen Software in der Kfz-Zulassungsstelle können Bürgerinnen und Bürger aus SÜW und Landau ab sofort außerdem die Funktionen des Digitalen Fahrzeugscheins (DFZ) nutzen. Der Digitale Fahrzeugschein ist eine digitale Version der papiergebundenen Zulassungsbescheinigung Teil I, die über die i-Kfz App des Bundes bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden kann. Bürgerinnen und Bürger können, wenn gewünscht, diese App nutzen und so das digitale, gültige Dokument jederzeit auf dem mobilen Endgerät abrufen. Gültig ist der Digitale Fahrzeugschein in Deutschland, international muss weiterhin das Papierdokument mitgeführt werden. Benötigt werden die entsprechende App und ein QR-Code, der bei Zulassungsvorgängen zu bekommen ist. Wenn hiermit kein Zulassungsvorgang verbunden ist, kann der QR-Code zum Herunterladen des Digitalen Fahrzeugscheins gegen Gebühr von 5,10 Euro erfolgen. Alternativ kann die Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises erfolgen. 

Landrat Dietmar Seefeldt hebt hervor: „Wir als Kreisverwaltung wollen möglichst viele Dienstleistungen künftig online anbieten, für alle, die ihre Behördengänge gern internetbasiert abwickeln wollen. Wie allgemein bekannt, bestehen bei der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland jedoch einige Hürden. Solche haben sich auch beim Ausrollen von i-Kfz und der jüngsten Software-Umstellung in unserer Zulassungsstelle bemerkbar gemacht.“ Die Kreisverwaltung könne leider nicht einen Softwareanbieter auf dem Markt aussuchen, sondern sei auf bestimmte Programme angewiesen, die seitens des Landes zur Verfügung gestellt werden und die die notwendigen Schnittstellen, zum Beispiel zum Kraftfahrtbundesamt, abbilden, erläutert der Landrat.

Auf dem richtigen Weg.