Auch Jugendhilfeausschuss stimmt zu: Kinder aus Gleisweiler sollen ab August 2027 in der Kita Roschbach betreut werden


Seinen Beschluss stellte der Ausschuss jedoch unter die Voraussetzung, dass die kommunale Kindertagesstätte Roschbach bis zum Beginn des Kita-Jahres 2027/28 erweitert ist und für bis zu 75 Plätze, die den Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung erfüllen, in Betrieb genommen wurde.

Kinder aus Gleisweiler, die bisher die Kindertagesstätte in Frankweiler besuchen, können bis zum Schuleintritt ihren Platz dort behalten. In der Bedarfsplanung ist vorgesehen, dass die Plätze für Kinder aus Gleisweiler, die ab dem 1. August 2027 neu in die Kita aufgenommen werden, in der Kita in Roschbach vorgesehen werden. Dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern soll auch weiterhin nach den örtlichen Möglichkeiten entsprochen werden. Sofern zum Beispiel schon ein Geschwisterkind einen Platz in der Kita in Frankweiler hat und Eltern aus Gleisweiler daher ein weiteres Kind ebenfalls in Frankweiler aufgenommen sehen wollen, wird dies in der Planung der Plätze entsprechend berücksichtigt. Da das Platzangebot in der Kita Frankweiler allerdings derzeit nicht für alle Kinder eine durchgängige Betreuung bieten kann, ist auch der von den Eltern gewünschte Betreuungsumfang ein wichtiger Einflussfaktor für die Bedarfsplanung.

Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern, in dessen Zuständigkeit das Jugendamt liegt, betonte in der Sitzung: „Die Gemeinderäte legen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung fest, wo und wie der Betreuungsanspruch der Kinder erfüllt werden soll beziehungsweise wohin sie die Kinder aus ihrem Ort in die Kita schicken. Es ist die Aufgabe des Jugendamts, dem Jugendhilfeausschuss entsprechend dieser örtlichen Beschlüsse einen Bedarfsplan vorzulegen, der die vor Ort gewünschten Strukturen berücksichtigt.“ Jugendamtsleiterin Hannelore Schlageter erläuterte die Hintergründe: „Im Bereich der Kindertagesstätten ist Verantwortung eine gemeinsame Aufgabe. Der Gesetzgeber hat sie bewusst auf verschiedene Akteure verteilt – von den Ortsgemeinden über die Träger und Jugendämter bis hin zum Landesjugendamt. Jeder dieser Akteure muss seinen Beitrag leisten und seiner Verantwortung entsprechend den gesetzlich definierten Aufgaben gerecht werden.“

Bustransport in Kita möglich

Im Ausschuss kam die Frage auf, wie der Transport der Kita-Kinder aus Gleisweiler nach Roschbach aussehen würde. Dazu wurde klargestellt: Ein Bustransport zu einer Kita wird immer dann von Seiten des Kreises SÜW organisiert, wenn mindestens fünf Kinder aus einem Ort die Kita in einem anderen Ort besuchen und die betreffenden Familien einen Bustransport wünschen. Eltern, die den Transport ihrer Kinder in eine Kita in einem anderen Ort in eigener Verantwortung organisieren, zum Beispiel mit dem eigenen Auto, können einen Kostenersatz beantragen. Dann erstattet der Landkreis Kosten in Höhe eines Deutschlandtickets, also derzeit 63 Euro pro Monat.

Die Regelung greift auch bei den Kindern aus Gleisweiler, die künftig in Roschbach in die Kita gehen:  Wenn mindestens fünf Kinder die Kita in Roschbach besuchen und deren Familien einen Bustransport wollen, organisiert und bezahlt der Landkreis den Transport. Bisher gibt es einen vom Kreis organisierten und bezahlten Kita-Kleinbus von Gleisweiler nach Frankweiler.

Auf dem richtigen Weg.