„Vorsorge ist ein Thema, das man gerne auf später verschiebt – schließlich beschäftigt sich niemand besonders gerne mit Krankheit, einem Unfall oder dem eigenen Lebensende. Trotzdem kann es jederzeit wichtig werden, dass jemand anderes für uns Entscheidungen trifft oder unsere Angelegenheiten regelt“, sagen SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt und Landaus Sozialdezernentin Lena Dürphold. „Mit der Vorsorgemappe möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine praktische Hilfe an die Hand geben. Sie schafft Übersicht, gibt Sicherheit und hilft dabei, den eigenen Willen rechtzeitig festzuhalten.“
Die Mappe bietet die Möglichkeit, wichtige persönliche Informationen und Unterlagen übersichtlich an einem Ort zusammenzuführen. Dazu gehören beispielsweise Kontaktdaten von Angehörigen und Vertrauenspersonen, Angaben zu Medikamenten und Allergien sowie Informationen und Vordrucke rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Auch ein Organspendeausweis ist enthalten. Darüber hinaus können persönliche Wünsche für den Notfall und für die Zeit nach dem Leben festgehalten werden.
Gerade beim Thema Bestattung gibt es mit dem neuen Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz zusätzliche Möglichkeiten: Neben den bisherigen Bestattungsformen sind künftig auch neue, individuelle und naturnahe Formen möglich. Wer bestimmte Wünsche hat, sollte diese deshalb möglichst zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Auch hierfür bietet die Vorsorgemappe den passenden Rahmen.
„Eine gut ausgefüllte Vorsorgemappe ist vor allem eines: eine Entlastung – für die Person, die vorsorgt, aber auch für Angehörige und Vertrauenspersonen“, betont Landrat Seefeldt. „Wenn wichtige Informationen und persönliche Wünsche klar festgehalten sind, schafft das in ohnehin schwierigen Situationen Orientierung. Deshalb lohnt es sich, die Mappe nicht erst dann in die Hand zu nehmen, wenn es bereits zu spät ist.“
Lena Dürphold ergänzt: „Vorsorge hat nichts mit dem Alter zu tun. Jeder Mensch kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selbst entscheiden kann. Wer rechtzeitig vorsorgt, übernimmt Verantwortung für sich selbst und für die Menschen, die ihm nahestehen.“
Die gemeinsame Betreuungsbehörde von Stadt und Kreis empfiehlt, die Unterlagen sorgfältig auszufüllen, regelmäßig zu aktualisieren und an einem sicheren, zugleich gut zugänglichen Ort aufzubewahren. Wichtig ist außerdem, eine Vertrauensperson darüber zu informieren, wo die Vorsorgemappe zu finden ist. Bei Fragen, insbesondere zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, können sich Bürgerinnen und Bürger an die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine wenden. Bei medizinischen Fragen rund um die Patientenverfügung empfiehlt sich eine Beratung durch die Hausärztin oder den Hausarzt.
