Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel Erteilung


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte:

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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