Tierische Nebenprodukte beseitigen lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt und vor Seuchen dürfen Sie bestimmte tierische Nebenprodukte nicht über den normalen Abfall entsorgen, sondern müssen diese gesondert abholen und beseitigen lassen. Die Regel betrifft vor allem Landwirtschafts-, Forst- und Schlachtbetriebe, Gastronomie und Großküchen, Tierheime, Zoos und andere Einrichtungen mit Tieren. Als tierische Nebenprodukte gelten Tierabfälle und alle anderen vom Tier stammenden Stoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind.

    Für die Abholung und Beseitigung wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Zuständig sind je nach Gebiet zum Beispiel das Veterinäramt, die Kreisverwaltungsbehörde oder ein beauftragter Spezialbetrieb. Bis zur Abholung müssen Sie die Vorgaben für den sicheren Umgang mit dem Material beachten.

    Die Pflicht zur besonderen Beseitigung betrifft Tierkörper und Nebenprodukte der sogenannten Kategorien 1 und 2:

    • zur Kategorie 1, der höchsten Risikostufe, gehören zum Beispiel Tierheim-, Zoo- und Versuchstiere sowie seuchenkranke Wildtiere
    • zur Kategorie 2, mittlere Risikostufe, zählen unter anderem verendete Tiere aus Landwirtschaftsbetrieben

    Von der Pflicht ausgenommen sind Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch und Milcherzeugnisse, Kolostrum, Eier und Eiprodukte.

    Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Seit 1. Januar 2026 entsorgt der Zweckverband Tierische Nebenprodukte (ZTN) Südwest die Falltiere und tierischen Nebenprodukte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Hierfür können Sie sich als Kundin oder Kunde auf dessen Portal registrieren: https://portal.ztn-neckar-franken.de/account/registrierenNeu


    Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des ZTN: Selbstregistrierung - ZTN Tierkörperbeseitigung.pdf

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

Allgemein stehen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises (gilt auch für die Bürger der kreisfreien Städte) als Ansprechpartner zur Verfügung, im Falle des Auffindens von toten Tieren im öffentlichen Verkehrsraum, die örtlichen Ordnungsbehörden). 

Im Übrigen können Sie sich in Fragen der Tierkörperentsorgung auch seit 1. Januar 2026 an den Zweckverband Tierische Nebenprodukte (ZTN) Südwest wenden, der zentral für die Abholung und Entsorgung verendeter landwirtschaftlicher Nutztiere in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zuständig ist. Der Zweckverband entsorgt gegen Zahlung einer Gebühr auf Ersuchen der Besitzer aber auch verstorbene Haustiere. In diesem Fall können Sie direkt mit dem Zweckverband in Kontakt treten.

Hierfür können Sie sich als Kundin oder Kunde auf dessen Portal registrieren: https://portal.ztn-neckar-franken.de/account/registrierenNeu

Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des ZTN: Selbstregistrierung - ZTN Tierkörperbeseitigung.pdf

Telefon: 06283 - 22 12 0

E-Mail:  info@ztn-neckar-franken.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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