Kfz-Neuzulassung

  • Leistungsbeschreibung

    Um ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nutzen zu dürfen, muss dieses vorher zugelassen werden.

    Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch einen Termin zu buchen. 

    Hier können Sie Ihren Termin buchen.


    Seit dem 1. September 2023 können Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen Ihre Fahrzeuge online selbst zulassen.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Dokument)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
    • SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
    • gültiger Personalauweis oder Pass mit Meldebescheinigung des künftigen Fahrzeughalters, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)



    Seit dem 1. September 2023 können Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen, die Fahrzeuge Online selber zulassen.

    Die Voraussetzung für die Online-Neuzulassung:

    • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss auf der Vorderseite mit einem Code versehen sein.
    • Für die Online-Neuzulassung ist der Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erforderlich.
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)

    Online ist die Bearbeitung von E-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen nicht möglich. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrer zuständigen Behörde per E-Mail in Verbindung.

    --> Bitte verwenden Sie ausschließlich die Zahlart GiroPay.

    Sie wohnen im Landkreis Südliche Weinstraße...

    ... dann gelangen Sie hier zu der Online-Neuzulassung.


    Sie wohnen in der Stadt Landau...

    ... dann gelangen Sie hier zu der Online-Neuzulassung.

  • Bearbeitungsdauer

    Bei Online-Zulassungvorgänge muss die zuständige Behörde innerhalb einer Frist von 10 Tagen die Dokumente an den Halter verschicken.

    § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung

  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

  • Anträge / Formulare


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