Kfz-Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, können Sie es jederzeit erneut wieder anmelden. Mit der erneuten Anmeldung wird das Kraftfahrzeug wieder auf Sie zugelassen. Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.
Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.
Hier können Sie Ihren Termin buchen.
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist aktuell nur für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße möglich.
Seit dem 1. September 2023 können Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen Ihre Fahrzeuge online selbst zulassen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
Die Voraussetzung für die Online-Zulassung:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss auf der Vorderseite mit einem Code versehen sein.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss auf der Rückseite mit einem Code versehen sein.
- bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Für die Online-Neuzulassung ist der Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erforderlich.
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
Online ist die Bearbeitung von E-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen nicht möglich. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrer zuständigen Behörde per E-Mail in Verbindung.
--> Bitte verwenden Sie ausschließlich die Zahlart PayPal oder Kreditkarte.
Sie wohnen im Landkreis Südliche Weinstraße...
... dann gelangen Sie hier zu der Online-Zulassung.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Was sollte ich noch wissen?
Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen
Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (sieben Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich
Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen, verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Anträge / Formulare