Kfz-Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, können Sie es jederzeit erneut wieder anmelden. Mit der erneuten Anmeldung wird das Kraftfahrzeug wieder auf Sie zugelassen. Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.

    Sie können die Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges im Landkreis Südliche Weinstraße oder der Stadt Landau online erledigen – den Online-Dienst finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Ihr Anliegen direkt online starten".

    Wenn Sie die Zulassung vor Ort vornehmen möchten, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
    • SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
    • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)  
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)


    Die Voraussetzung für die Online-Zulassung:

    • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss auf der Vorderseite mit einem Code versehen sein.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss auf der Rückseite mit einem Code versehen sein.
    • bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Für die Online-Neuzulassung ist der Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erforderlich.
    • gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
    • Zahlung per PayPal oder Kreditkarte

    Online ist die Bearbeitung von E-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen nicht möglich. Bitte setzen Sie sich hierfür per E-Mail an kfz.zulassung@suedliche-weinstrasse.de mit uns in Verbindung.


  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen

    Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.

    Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich

    Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (sieben Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

    Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich

    Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden. 


    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen, verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

  • Anträge / Formulare

Auf dem richtigen Weg.