Dorferneuerung: Private Förderung
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde ist dörflich/ländlich geprägt, hat max. 3000 Einwohner und hat ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept:
Das Anwesen liegt im historischen Ortskern der Gemeinde.
Die Maßnahme entspricht den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung (VV-Dorf; Gestaltungshinweise).
Die förderfähigen Aufwendungen betragen mindestens 7.000 Euro.
Mit der Ausführung des Vorhabens wurde noch nicht begonnen.
Die Maßnahme dient nicht ganz oder überwiegend der Verschönerung oder dem Bauunterhalt.
Gefördert werden in der Dorferneuerung insbesondere gemäß 2.2 ff. VV-Dorf strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:
Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung,
Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen,
die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltung. Anträge sind über die Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.
Die Förderquote beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Kosten, ist jedoch auf einen maximalen Zuschuss von 30.000 € begrenzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (Siehe Anträge/Formulare)
- Unternehmerangebote oder Kostenaufstellungen nach DIN 276 (Bestandsgebäude: Ebene 3, Neubau: Ebene 2)
- Aufstellung von Eigenleistungen (siehe Vordruck 3 bei Anträge/Formulare)
- Planunterlagen (sofern ein Bauantrag eingereicht wurde)
- Denkmalrechtliche Genehmigung (sofern diese für die Baumaßnahme erforderlich ist)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Dorferneuerung (VV Dorf) vom 21.08.2024
Anträge / Formulare