Diese Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden dem Gesetz nach für Ausländerinnen und Ausländer gewährt, die anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde der Kreisverwaltung nicht aufsuchen. Es wird kein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt, auch wenn dieser bereits abgelaufen sein sollte. Betroffen sind Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltstiteln, bei denen auf der Vorderseite des Titels unter Anmerkungen/Remarks die Ziffer „24‘‘ steht.
Weite Informationen hierzu können hier abgerufen werden: www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
Mit der Verlängerung des Schutzstatus und der damit verbundenen automatischen Verlängerung der Aufenthaltstitel verlängern sich auch die Fahrberechtigungen ukrainischer Fahrerlaubnisse bis zum 4. März 2026. Ukrainische Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden.