Briefwahl möglich
Wer per Brief wählen will, muss dazu bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dies kann entweder mit der zugestellten Wahlbenachrichtigung geschehen oder online beantragt werden – über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code. Auch ein Antrag per E-Mail ist möglich. Mehr dazu steht auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigung, die per Post kommt. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen und bei plötzlicher Erkrankung ist das sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.
Achtung beim Zustellen der Briefwahl
Die Wahlbriefe der Landratswahl müssen bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung eingehen, während die Wahlbriefe für die am gleichen Tag stattfindende Bundestagswahl an die Kreisverwaltung gesendet oder dort eingeworfen werden müssen. Die Umschläge sind entsprechend für die Post adressiert. Wer die Briefwahl jedoch selbst bei der Verwaltung abgeben will, zum Beispiel, weil die Unterlagen erst kurz vorm Wahltag ausgefüllt wurden und der Postversand zu knapp werden würde, muss beim Selbst-Zustellen auf die richtige Abgabestelle achten.
Die nächste Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl der Landrätin oder des Landrats findet am 26. Februar um 17 Uhr statt. Dann wird das Wahlergebnis festgestellt und damit auch, ob es zu einer Stichwahl kommt. Eine etwaige Stichwahl wäre am 9. März.