Aktuell keine Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen möglich


Langfristige neue 5-jährige Verpflichtungen (2027-2031) würden in die neue Förderperiode hineinragen, ohne dass der Rechtsrahmen ab 2028 bekannt sei, heißt es in dem Schreiben aus Mainz, das von Ministerin Christine Schneider unterzeichnet ist. „Ein Antragsverfahren zum aktuellen Zeitpunkt würde ggf. dazu führen, dass wir Mittel über die laufende Förderperiode hinaus binden, ohne zu wissen, welchen Rechtsrahmen die EU setzt und wie dessen Umsetzung ausfinanziert wird. Es bestünde ein erhebliches finanzielles Risiko für den Landeshaushalt und ein Verlust an Gestaltungsspielraum für die Landwirtschaft und den Umweltschutz. Diese gebundenen Mittel stünden uns dann unter Umständen in der Zukunft nicht mehr zur Verfügung.“

Das Land prüfe derzeit intern, ob und welche Finanzierungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen es zwischen den beiden Förderperioden gebe. „Wir werden dabei zum Beispiel prüfen, inwiefern Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Grünland und die Umstellung auf ökologischem Landbau weiter gefördert werden kann. Wir suchen finanzielle und gangbare Gestaltungsräume für eine Antragsstellung in dieser Förderperiode. Ziel ist es, verlässliche Rahmenbedingungen für Landwirte und Verwaltung zu schaffen und Spielräume aufrechtzuerhalten, um den kooperativen Naturschutz voran zu bringen“, schreibt Ministerin Christine Schneider. 

Auf dem richtigen Weg.