„Unser Land, unser Landkreis, die Städte und Gemeinden brauchen Vielfalt. Gehen Sie gerne auf die Leute zu. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass Menschen ohne Migrationshintergrund eine gesunde Neugier dem Fremden gegenüber haben. Aufeinander zugehen ist Voraussetzung für eine funktionierende Gemeinschaft“, so der Landrat bei der Feierstunde. Er stellte den Landkreis Südliche Weinstraße als attraktiven Ort zum Leben und Arbeiten vor und ermutigte die Eingebürgerten darüber hinaus, ihr aktives und passives Wahlrecht wahrzunehmen sowie sich zum Beispiel über Vereine in die Gesellschaft einzubringen.
Die Eingebürgerten haben nun jeweils zwei Staatsbürgerschaften. Neben der deutschen die Staatsbürgerschaft aus einem dieser Staaten: Ägypten, Vereinigte Staaten, Australien, Brasilien, Bulgarien, Eritrea, Indien, Irak, Iran, Kenia, Kirgisistan, Kosovo, Kuba, Nordmazedonien, Neuseeland, Österreich, Philippinen, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Syrien, Togo und Türkei.
Musikalisch begleitet wurde die Feier von Gerhard Betz und Sergej Igonin. Die beiden verliehen der Einbürgerungsfeier am Klavier und an der Geige einen würdigen Rahmen. Die deutsche Nationalhymne war natürlich auch zu hören.
In ganz Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss außerdem mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig aufkommen. Weitere gesetzlich festgelegte Anforderungen sind zu erfüllen. Seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gilt die sogenannte generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Das bedeutet, dass eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr erfolgen muss. Zuvor war dies eine Einzelfallentscheidung.
