Der Chlorgehalt im Leitungswasser wird jederzeit die gesetzlichen Grenzwerte (maximal 0,3 mg/l Chlor) einhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden möglicherweise einen leichten Chlorgeruch des Wassers feststellen. Das gechlorte Wasser ist ohne Weiteres trinkbar. Für Aquarien oder die Zubereitung von Säuglingsnahrung ist das gechlorte Wasser ungeeignet.
Über das Ende der Chlorung werden Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung wieder informieren.
Bei Fragen geben die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern unter Telefon 0172 8748603 gerne Auskunft.
