Bei der Feierstunde stellte der Landrat den Landkreis Südliche Weinstraße als attraktiven Ort zum Leben und Arbeiten vor und ermutigte die Eingebürgerten darüber hinaus, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen. „Ehrenamtliches Engagement ist eine große Bereicherung für unsere Gesellschaft. Gleichzeitig bietet es eine wunderbare Möglichkeit, Menschen kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und sich dort, wo man lebt, zu Hause zu fühlen“, sagte Seefeldt. Ob in Vereinen, Initiativen oder anderen Bereichen: Es gebe im Landkreis zahlreiche Möglichkeiten, sich mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten einzubringen und damit das gesellschaftliche Miteinander mitzugestalten.
Die 25 Eingebürgerten leben in fünf der sieben Verbandsgemeinden des Landkreises: Zehn von ihnen kommen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, acht aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, drei aus der Verbandsgemeinde Offenbach sowie jeweils zwei aus den Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer.
Alle Eingebürgerten behalten neben der deutschen auch ihre bisherige Staatsangehörigkeit beziehungsweise ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten. Diese stammen aus Afghanistan, Albanien, Eritrea, Italien, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Sri Lanka, Südafrika, Syrien, Thailand, Tunesien, der Türkei, der Ukraine und Vietnam.
Musikalisch begleitet wurde die Feier von Gerhard Betz und Sergej Igonin. Die beiden verliehen der Einbürgerungsfeier am Klavier und an der Geige einen würdigen Rahmen. Die deutsche Nationalhymne war natürlich auch zu hören.
In ganz Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss außerdem mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig aufkommen. Weitere gesetzlich festgelegte Anforderungen sind zu erfüllen. Seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gilt die sogenannte generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Das bedeutet, dass eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr erfolgen muss. Zuvor war dies eine Einzelfallentscheidung.
