Fahrerkarte erneuern

  • Leistungsbeschreibung

    Die erneuerte Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

    Die Gültigkeit der erneuerten Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.

    Die abgelaufene Fahrerkarte muss 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden.

  • Teaser

    Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen Ihre Fahrerkarte erneuern lassen.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

    • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
    • oder einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel TÜV, DEKRA) beantragen.
    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
    • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach persönlicher Antragsstellung vor Ort) vom KBA zuschicken lassen.

    Hinweis:

    Sollten bei der Erneuerung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

  • Zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

  • Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse die einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)

    - Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild

    - Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift

    - Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

    - Aktuelle deutsche Fahrerkarte

  • Welche Gebühren fallen an?

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45

    Bezeichnung der Kosten:

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    15 Werktage bis 6 Monate

  • Bearbeitungsdauer

    15

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bestellen Sie Ihre Folgekarte bitte nicht zu früh, denn sollte die aktuell noch gültige Karte gestohlen werden oder verloren gehen muss auch die neue Karte eingezogen werden und für Sie eine neue, kostenpflichtige Fahrerkarte bestellt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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