Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (VatAnMVG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es soll sogenannte „Scheinvaterschaften“ verhindern, die nur dazu dienen, ein Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Das Gesetz ändert unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch, das Aufenthaltsgesetz und das Personenstandsgesetz. Bei einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle ist nunmehr zur wirksamen Anerkennung der Vaterschaft eine vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde nötig.
Anträge / Formulare
- Antragsformular der Kindsmutter auf Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft
- Antragsformular des Kindsvaters auf Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft
- Zustellungsbevollmächtigung zum Antragsformular auf Erteilung der Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft