Frostschäden im Obst- und Weinbau von vergangenem April: Anträge auf EU-Krisenbeihilfe können gestellt werden


Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe seien nach EU-Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertragsrückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt, so die Ministerin. Die Beihilfe könne gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7500 Euro belaufe. 

Für alle Obst- und Weinbaubetriebe mit Sitz in Rheinland-Pfalz übernehme das Dienstleistungszentrum Mosel die Abwicklung des Antragsverfahrens, heißt es aus dem Ministerium. Mitarbeitende der Dienstleistungszentren Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und Rheinpfalz unterstützten die Kollegen bei der Bearbeitung der Anträge, um angesichts der von der EU vorgegebenen kurzen Fristen die Auszahlung gewährleisten zu können.

Anträge können bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden. Weitere Informationen und sämtliche Unterlagen sind auf der Webseite des DLR Mosel veröffentlicht unter https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Krisenhilfe-Frost 

Auf dem richtigen Weg.