Ausschuss empfiehlt: Kreistag soll Budgetgrenze für Kreismusikschule Südliche Weinstraße aufheben, um deren Finanzierung zu sichern


„Erst vergangene Woche wurde die Kreismusikschule für ihr Engagement mit dem Weimarer-Dreieck-Preis 2024 für herausragendes zivilgesellschaftliches Engagement zwischen Deutschland, Frankreich und Polen gewürdigt. Eine Auszeichnung, die uns als Landkreis besonders stolz macht. Sie zeigt auf, welche Strahlkraft die Aktivitäten der Kreismusikschule weit über unsere Kreisgrenzen hinaus hat und dass die musikalische Bildung zur Völkerverständigung beitragen kann. Das ist in Zeiten wie diesen besonders wichtig“, betonte Landrat Dietmar Seefeldt im KMS-Ausschuss.

Doch der Erfolg der Kreismusikschule hat auch eine Kehrseite. Die Kosten für den Unterhalt sind zuletzt stark angestiegen – von rund 751.000 Euro im Jahr 2020 auf voraussichtlich 1,27 Millionen Euro im laufenden Jahr. Dazu tragen mehrere Faktoren bei, wie bereits in einem Pressegespräch im März deutlich gemacht wurde: die allgemeine Preisentwicklung, die gestiegenen Lohnkosten, die unlängst in SÜW mit einer Gehaltserhöhung auch an die Honorarkräfte weitergegeben worden sind, der Umstand, dass nach einem Gerichtsurteil demnächst alle Unterrichtenden fest beim Landkreis SÜW angestellt werden müssen. Und: Da der Landkreis zu jedem Schüler und jeder Schülerin sowie zu jedem Kooperationsprojekt finanziell gesehen einen Zuschuss gewährt, also immer etwas „drauflegt“, wird das Defizit immer größer, je engagierter die Musikschule arbeitet und je mehr Menschen sie erreicht – ein Paradox.

Landrat: Deckelungsbetrag eine Fessel

Erschwerend hinzu kommt der Umstand, dass der Landkreis Mitte der 1990er-Jahre den Beschluss fasste, das Budget der Kreismusikschule auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen. Dieser Deckelungsbetrag wurde – nach Zustimmung des Kreistages – 2023 erstmals nicht eingehalten. Wenn es nach dem Kreismusikausschuss geht, soll der Deckelungsbetrag künftig komplett aufgehoben werden. In der jüngsten Sitzung beschloss der Ausschuss einstimmig, dem Kreistag die Aufhebung zu empfehlen. Letzterer wird am 23. September darüber entscheiden. „Mit der Aufhebung des Deckelungsbetrags wollen wir keinen Freibrief erhalten“, betont Landrat Seefeldt. „Unser Ziel ist es lediglich, die KMS finanziell so steuern zu können wie die anderen Einrichtungen im Land. Denn wir sind die einzige Kreismusikschule mit dieser zusätzlichen, selbst gegebenen finanziellen Fessel.“

Doch Deckelung hin oder her, das Geld vom Landkreis allein reiche grundsätzlich nicht, um die Zukunft der KMS dauerhaft zu sichern. „Der Anteil, den das Land Rheinland-Pfalz an den Kosten der Kreismusikschule übernimmt, wird 2024 bei 5,9 Prozent liegen, der Kreis SÜW wird mit 709.000 Euro mehr als 55 Prozent der Kosten selbst tragen“, so Seefeldt. Mit den Gebühren für den Musikunterricht, die die Kinder beziehungsweise deren Eltern übernehmen, werde im laufenden Jahr etwa ein Drittel der Kosten der Musikschule gedeckt werden können. Etwa ein Viertel der Familien profitiert von Ermäßigungen, die in der Preisstaffelung der Schule für Geschwisterkinder oder Empfänger von Bürgergeld vorgesehen sind. Die Unterrichtskosten sollen dabei möglichst nicht noch weiter steigen, auch nicht die Leihgebühren für Instrumente, so der Landrat.

Kommunale Spitzenverbände stellen Forderungen ans Land

Dabei kämpft nicht nur die Kreismusikschule der Südlichen Weinstraße mit finanziellen Nöten. Die kommunalen Spitzenverbände, der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag und der Städtetag haben zuletzt ein gemeinsames Forderungspapier zur Zukunftssicherung der 41 Musikschulen in Rheinland-Pfalz an die Landesregierung formuliert. Die Grundaussage: Die Finanzierungsstruktur der Kreismusikschulen ist nicht mehr zeitgemäß. Es handele sich um eine öffentliche Gemeinschaftsaufgabe, jedoch sei der Landesanteil in den vergangenen Jahren lediglich in geringem Maße erhöht worden. Die Kommunen könnten die Kostensteigerungen alleine nicht stemmen. Die Folge: steigende Beiträge für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern. „Darunter leidet die Bildungsgerechtigkeit und den Bürgerinnen und Bürgern wird letztlich ein wichtiger Zugang zur musikalischen Bildung erschwert“, heißt es in dem Papier weiter. Die geforderte Lösung: Eine Drittel-Finanzierung, das heißt, die Kosten sollen jeweils zu einem Drittel vom Land, von den Musikschülerinnen und -schülern beziehungsweise deren Eltern und den Kommunen getragen werden. 

Landrat Seefeldt unterstützt diese Forderung uneingeschränkt, wie er bereits mehrfach öffentlich betont hat. Ebenso wie den Inhalt eines Schreibens der Kulturverbände, die sich im Juli zum Doppelhaushalt 2025/2026 des Landes geäußert hatten. Nach dem Kulturentwicklungsplan plane das Land, die institutionelle Förderung der Kulturverbände in den kommenden beiden Jahren einzufrieren. An dieser Entscheidung üben die Kulturverbände scharfe Kritik. Sie führe zu erheblichen Kürzungen, „da tarifliche und inflationsbedingte Kostensteigerungen nicht berücksichtigt werden“, heißt es seitens der Kulturverbände. Sie appellieren geschlossen an die Politik, „der faktischen Kürzung der finanziellen Mittel für die Kulturarbeit entgegenzuwirken und die finanziellen Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Prozess der Kulturentwicklungsplanung nicht mit der Planung endet, sondern eine Entwicklung ermöglicht“.

Auf dem richtigen Weg.