Führerschein umtauschen: Antrag bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße jetzt auch online möglich


„Mit dem neuen Online-Angebot machen wir den Führerscheinumtausch für die Bürgerinnen und Bürger noch einfacher. Sie können den Antrag bequem von zu Hause aus stellen und sparen sich den Weg zur Verwaltung“, so Landrat Dietmar Seefeldt.

Für den Online-Antrag benötigen Bürgerinnen und Bürger einen Personalausweis oder Reisepass. Sie können sich auch über die BundID anmelden. Außerdem müssen sie ein Foto ihres bisherigen Führerscheins und ein aktuelles biometrisches Passfoto hochladen. Das Passfoto darf höchstens zwei Jahre alt sein und kann auch mit dem Smartphone aufgenommen werden. Dabei ist auf einen neutralen Hintergrund zu achten. Den bisherigen Führerschein müssen sie erst bei der Abholung des neuen Dokuments im Original vorlegen. Unter www.suedliche-weinstrasse.de/fuehrerschein-umtausch geht’s direkt zum Antrag.

Wer den Antrag lieber persönlich stellen möchte, kann sich weiterhin an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße oder die jeweils zuständige Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Dafür werden ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto in Papierform und der bisherige Führerschein im Original benötigt. In manchen Fällen ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.

Welche Fristen gelten für den Umtausch?
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Wann der eigene Führerschein an der Reihe ist, hängt davon ab, ob es sich um einen alten Papierführerschein oder bereits um einen Kartenführerschein handelt.

Bei Papierführerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr. Für alle Personen, die 1953 oder später geboren wurden, sind diese Fristen bereits abgelaufen.

Bei Kartenführerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, ist dagegen das Ausstellungsjahr entscheidend. Es steht auf der Vorderseite des Führerscheins unter der Ziffer 4a. Für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist die Frist bereits abgelaufen. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, hat noch bis zum 19. Januar 2027 Zeit. Für Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 endet die Frist am 19. Januar 2028. Danach folgen diese weiteren Fristen nach Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012 – 18.01.2013: bis 19. Januar 2033

Eine Ausnahme gilt für alle, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben unabhängig davon, welchen Führerschein sie besitzen, bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Führerschein möglichst frühzeitig umzutauschen. Wichtig zu wissen: Nur das Führerscheindokument wird ausgetauscht. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.

Auf dem richtigen Weg.