Einsturzgefahr: Bauamt appelliert an Eigentümer von bestimmten Gebäuden, Träger zu sichten und gegebenenfalls Statik prüfen zu lassen


Einsturzgefahr wegen mangelhafter, geleimter Holzträger
Das Problem mit den Holzstegträgern der Marke „Wolff“: Sie stehen im Verdacht, mangelhaft zu sein, sodass damit gestützte Dächer einstürzen könnten. Auslöser der Warnung ist unter anderem der Dacheinsturz der St.-Elisabeth-Kirche in Kassel im November 2023. Gutachten führen dies auf ein Versagen der mit Harnstoffharzkleber ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen zurück, begünstigt durch Mängel bei Klebefugendicke und Klebstoffauftrag.

Ab Ende der 1950er-Jahre wurden die Träger von der Firma Wolff-Hallenbau GmbH aus Höxter-Ottbergen (Nordrhein-Westfalen) sowie in Lizenz von anderen Betrieben produziert, wofür es zwischen 1958 und 1970 Zulassungen gab. Die Träger sind aus Holz, haben eine Höhe zwischen 40 und 120 Zentimetern und wurden vor allem für Hallen, landwirtschaftliche Gebäude wie Scheunen oder Reithallen, Gewerbebauten und Kirchen verwendet, kurzum: für alles mit großer Spannweite. Ein Einbau in normalen Wohnhäusern gilt als eher unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde rät, Gebäude aus den Baujahren ab circa 1958 bis circa 1970, insbesondere solche mit großer Spannweite des Daches, daraufhin zu prüfen, ob ihre Dachkonstruktion vergleichbare Holzträger enthält. Falls ja, sollte ein qualifizierter Statiker oder eine qualifizierte Statikerin die Standsicherheit untersuchen. Dabei sollten insbesondere die Klebeverbindungen der tragenden Holzelemente untersucht werden.

Betroffene im Landkreis Südliche Weinstraße werden gebeten, mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Kontakt aufzunehmen unter der Telefonnummer 06341 940-210 oder -211 oder per E-Mail an bauamt@suedliche-weinstrasse.de. 

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