Welche Voraussetzungen gelten?
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betreffenden Rebflächen in der Weinbaukartei des jeweiligen Betriebs als produktiv geführt werden. Zudem müssen ordnungsgemäße Traubenerntemeldungen für die Jahre 2024 und 2025 vorliegen. Auch die Traubenerntemeldung für das Jahr 2026 muss fristgerecht eingereicht werden. Wer die Rodungsprämie beantragen möchte, benötigt außerdem die bereits aus der Agrarförderung bekannte Unternehmensnummer (InVeKoS-Nummer). Betriebe, die noch nicht über eine solche Nummer verfügen, müssen diese zuvor bei der Kreisverwaltung beantragen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Rebflächen, für die innerhalb der vergangenen fünf Jahre bereits eine Förderung zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gewährt wurde. Ebenfalls nicht förderfähig sind Steillagen mit einer Hangneigung von mindestens 30 Prozent.
Rodung erst nach Bewilligung möglich
Die Bewilligung der Anträge ist voraussichtlich für Januar beziehungsweise Februar 2027 vorgesehen. Erst danach dürfen die beantragten Rebflächen ordnungsgemäß gerodet werden.
Die erfolgte Rodung muss anschließend über das WeinInformationsPortal im Rahmen der Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei gemeldet werden. Für die geförderten Flächen gilt hierfür abweichend eine Frist bis zum 30. April 2027.
Nach einer Kontrolle der Rodung vor Ort erhält der Betrieb einen entsprechenden Bescheid sowie den Zuschuss in Höhe von 5000 Euro pro Hektar.
Förderung hat Auswirkungen auf Pflanzgenehmigungen
Wer die Rodungsprämie in Anspruch nimmt, verzichtet für die geförderte Fläche auf den ansonsten grundsätzlich möglichen Anspruch auf eine Wiederbepflanzungsgenehmigung. Darüber hinaus werden sämtliche bestehenden Neuanpflanzungsgenehmigungen des Betriebs gelöscht. Für einen Zeitraum von zehn Jahren können keine neuen Neuanpflanzungsgenehmigungen beantragt werden.
Eine Ausnahme besteht hinsichtlich der Wiederbepflanzungsgenehmigungen, die durch die Rodung anderer Rebflächen entstanden sind: Mit diesen dürfen auch Flächen wieder bepflanzt werden, für die zuvor die Rodungsprämie in Anspruch genommen wurde.
Weitere Informationen
Für Fragen zur Rodungsprämie steht das Referat Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zur Verfügung. Ansprechpartner ist Thorsten Schultz, telefonisch unter 06341 940 371, per Fax unter 06341 940 7371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.
