Ausschüsse, Beiräte

Ausschüsse, Beiräte

Gem. § 37 Landkreisordnung "... kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Kreistagsmitgliedern oder aus Kreistagsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern des Landkreises zusammen ...".

Der Kreistag hat von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht und folgende Ausschüsse beziehungsweise Beiräte gebildet:

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