Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet


Förderanträge können für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden: 

  • Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen
  • Umwandlung von Ackerflächen in Grünland
  • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren
  • Vertragsnaturschutz Grünland
  • Vertragsnaturschutz Kennarten
  • Vertragsnaturschutz Weinberg
  • Vertragsnaturschutz Acker
  • Vertragsnaturschutz Streuobst
  • Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau 
  • Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen festgelegte Verfahrensregeln für die Auswahl. Damit wird bei einer sehr großen Zahl an Anträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt.

Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile „Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen“, „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“, die extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. 

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird schwerpunktmäßig das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung. 

Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programmteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de in der Rubrik Agrarumweltprogramm EULLA informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Die Antragsvordrucke sind auch bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirtschaft und Weinbau, erhältlich und können gern angefordert werden. 

Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren in den einzelnen Programmteilen geben die Sachbearbeiterinnen Sabine Kaiser, Telefon: 06341 940373, E-Mail: Sabine.Kaiser@suedliche-weinstrasse.de, und Anja Theis, Telefon: 06341 940374, E-Mail: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de.

Auf dem richtigen Weg.